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Bewerbungsvorlagen für verschiedene Berufe, Bewerbungen als Muster

28. März 2010

Bewerbungsvorlagen für verschiedene Berufe:

Bewerbung als Muster für die JobSuche als Apotheker

Bewerbung als Muster für die JobSuche als Assistenzarzt

Bewerbung als Muster für die JobSuche als Bauingenieur

Bewerbung als Muster für die JobSuche als Biotechnologe

Bewerbung als Muster für die JobSuche als Clinical Research Associate

Bewerbung als Muster für die JobSuche als Datenbankentwickler

Bewerbung als Muster für die JobSuche als Fachinformatiker

Bewerbung als Muster für die JobSuche als Gesundheits und Krankenpflegerin

Bewerbung als Muster für die JobSuche als Hörgerätakustiker

Bewerbung als Muster für die JobSuche als HR Generalisten

Bewerbung als Muster für die JobSuche als HR Manager

Bewerbung als Muster für die JobSuche als Ingenieur für Elektrotechnik

Bewerbung als Muster für die JobSuche als Java Entwickler

Bewerbung als Muster für die JobSuche als Kindergaertnerin

Bewerbung als Muster für die JobSuche als Klinikmanager

Bewerbung als Muster für die JobSuche als Konstrukteur

Bewerbung als Muster für die JobSuche als Lebensmitteltechniker

Bewerbung als Muster für die JobSuche als Maschinenbauingenieur

Bewerbung als Muster für die JobSuche als Mechatroniker

Bewerbung als Muster für die JobSuche als Pharmaberater

Bewerbung als Muster für die JobSuche als Projektmanager

Bewerbung als Muster für die JobSuche als Qualitätsingenieur

Bewerbung als Muster für die JobSuche als Qualitätsmanager

Bewerbung als Muster für die JobSuche als Recruiter

Bewerbung als Muster für die JobSuche als SAP Berater

Bewerbung als Muster für die JobSuche als Softwareentwickler

Bewerbung als Muster für die JobSuche als Wirtschaftsingenieur

 

Weitere Bewerbungsmoeglichkeiten

28. März 2010

Weitere Bewerbungsmöglichkeiten:

Vermittlung durch das Arbeitsamt:
Das Arbeitsamt hat viele Aufgaben, zum Beispiel Berufsberatung, Arbeitsvermittlung, Aus- und Fortbildung, Umschulungen, Leistungen an Arbeitslose, usw. In diesem Blog werden wir uns aber lediglich den Bereich Arbeitsvermittlung näher ansehen.

Arbeitsvermittlung:
Die Aufgabe des Arbeitsamtes (Arbeitsagentur, Arbeitsmarktservice) ist es in erster Linie, die freien (offenen) Stellen zu recherchieren und diese wiederum den jeweiligen Arbeitsuchenden anzubieten. Andererseits vermittelt das Arbeitsamt auch die Arbeitssuchenden an die entsprechenden Firmen. Obwohl viel Unternehmen die Personalsuche per Zeitungsinserat bevorzugen, nehmen viele aber auch das Service des Arbeitsamtes an. Darüber hinaus ist dieser Service für die Unternehmen kostenlos und diese erhalten außerdem noch eine Beratung. Betreffend der Arbeitsvermittlung für Arbeitssuchende kann das Arbeitsamt natürlich nur die Stellen vermitteln. Das Vorstellungsgespräch und die Bewerbung beim Unternehmen muss der oder die Arbeitssuchende(r) aber selbst durchführen.

Bewerbung im eigenen Betrieb:
Diese Bewerbungsform kommt natürlich nur dann in Frage, wenn der Arbeitssuchende noch einen Job hat, und diesen lediglich wechseln möchte. Bei einem Jobwechsel muss man sich natürlich auch die Frage stellen “Warum möchte man einen Jobwechsel, ist es die Firma oder liegt es am Job”. Wenn es an der Firma liegt, sollte man von der Bewerbung im eigenen Betrieb absehen. Liegt es allerdings nur an der Stellen, die einem nicht mehr zusagt, so kann die Bewerbung im eigenen Betrieb durchaus eine Alternative darstellen. Bei der Bewerbung im eigenen Betrieb haben Sie folgende Möglichkeiten: Sie bewerben sich entweder um eine zum Beispiel höher dotierte Stelle mit mehr Verantwortung oder Sie lassen sich an eine andere Arbeitsstelle versetzen. Bei einem geplanten Wechsel der Arbeitsstelle innerhalb des Betriebs sollten Sie beachten, dass es zumeist unvorteilhaft ist, wenn Sie Ihren direkten Vorgesetzten übergehen, also setzen Sie auf jeden Fall Ihren direkten Chef darüber in Kenntnis. Auch bei der betriebsinternen Bewerbung gelten zumeist auch die gleichen Regeln (in Bezug auf Bewerbungsschreiben, usw.) wie bei einer Bewerbung bei einer anderen Firma.

JobSuche über Beziehungen:
Beziehungen können bei der Jobsuche natürlich sehr vorteilhaft sein. Beziehungen haben bei manchen einen etwas negativen Beigeschmack. Aber Beziehungen sind grundsätzlich nichts Negatives. Es bedeutet einfach nur, dass es jemanden gibt, der oder die sich für Sie einsetzt. Wichtig ist es natürlich, dass Sie den- oder diejenige, der oder die sich für Sie einsetzt nicht enttäuschen, sondern dass Sie Ihre versprochenen Leistungen auch einhalten.

Nun zur Frage, nach welcher Stelle suchen Sie:
Hierbei muss man unterscheiden zwischen Ausbildungsberuf, Anlernberuf oder Beruf aufgrund Vielseitigkeit. Von einem Ausbildungsberuf spricht man, wenn dem Beruf eine Ausbildung zum Grunde liegt, zum Beispiel eine kaufmännische, eine handwerkliche, eine technische oder gewerbliche Lehrausbildung. Aber auch eine höhere berufsbezogene Schulausbildung stellt einen Ausbildungsberuf dar. Ein Anlernberuf ist hingegen ein Beruf dem keine Ausbildung zugrunde liegt, sondern die Tätigkeit nach einer bestimmten Anlernphase ausgeführt werden kann. Nun zur Vielseitigkeit. Diese ist heutzutage sehr wichtig. Natürlich ist auch die Konzentration auf ein Spezialgebiet von Bedeutung, aber man sollte damit nicht seine Vielseitigkeit einschränken. Es ist wichtig, dass man in mehreren Bereichen imm am laufenden bleibt, und auch regelmässig Weiterbildung, usw. über sich ergehen lässt. Aufgrund der soeben erklärten Beruf lässt sich zumeist auch ein Beruf finden, nach dem man sucht. Anschliessend stellt sich die Frage, welche Unternehmen kann man hierzu mittels einer Bewerbung kontaktieren. Dies ist wiederum vom jeweiligen Beruf abhängig. Zum Beispiel ein Schlosser wird sich nur in Firmen bewerben, die auch eine Werkstätte haben. Eine Sekretärin hingegen wird beinahe in jedem mittleren bis größeren Unternehmen gebraucht, usw.

Berufswechsel:
Dies trifft zu, wenn man seinen Beruf generell ändern möchte. Gründe hierfür könnten zum Beispiel sein, schlechte Berufsausichten im erlernten Beruf, Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben wollen, Sie neue Kenntnisse an sich entdeckt haben, die Sie gerne umsetzen möchten, oder Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausführen können. Ein Berufswechsel bedarf oft auch einer Umschulung oder auch einer entsprechenden Fortbildung. Hierzu gibt es viele Möglichkeiten, zum Beispiel Volkshochschulen, Abendkurse, usw.

Und nun viel Erfolg und herzliche Grüße !!!

Ihr JobThinder-Team

PS: Besuchen Sie auch unsere Webseite auf http://thinder.net bzw. http://schoenberg.co.at/jobthinder. Auch auf unserer Blog unter http://thinder.net/bewerbung , sowie in unserem Wiki unter http://thinder.net/wiki sind Sie herzlich Willkommen.

Bewerbung in Eigeninitiative, die Initiativbewerbung

28. März 2010

Bewerbung in Eigeninitiative (Initiativbewerbung):

Es handelt sich hierbei um eine ganz gezielte Bewerbung. Wichtig ist dabei, dass Sie genau wissen, welchen Beruf Sie genau ausführen möchten.

Woher bekommt man die Adressen:
Die erste und einfachste Möglichkeit, ist zum Beispiel das Telefonbuch oder die gelben Seiten im internet. Und anschliessend dann das Anschreiben mittels eines Bewerbungsschreibens, oder durch Nutzung sonstiger Bewerbungsmöglichkeiten. Dies klappt natürlich nur, wenn Sie einen Beruf ausüben möchten, der einer bestimmten Branche zugeordnet ist. Schwieriger wird es bei allgemeinen Beruf, wie zum Beispiel ein Beruf im Personalbereich. Diesen gibt es schliesslich in den meisten Firmen. Daher wird die Recherche schwieriger. Dafür haben Sie bei diesen Berufsgruppen auch mehr Auswahlmöglichkeiten haben. Auch hierbei kann Ihnen die autmatische Bewerbungssoftware JobThinder behilflich sein. Der JobThinder übernimmt die vollautomatische Recherche nach Firmen für die Initiativbewerbung ( kostenlose Testversion unter http://thinder.net/ ).

An wen können Sie Ihre Bewerbung richten:
Grundsätzlich gilt, bei größeren Unternehmen an die Personalabteilung und bei kleineren Firmen an die Geschäftsleitung.

Eigenes Inserat:
Das eigene Inserat ist eine immer beliebter werdende Bewerbungsart und hat auch viele Vorteile. Vorraussetzung ist natürlich, dass das Inserat optimal gestaltet ist. Der wessentliche Vorteil ist, dass wenn sich eine Firma bei Ihnen meldet, dass diese ein Interesse an Ihnen hat und Sie relativ gute Chancen auf einen Vorstellungstermin haben. Zu beachten ist, dass die Bewerbungsinserate zumeist als Chiffre-Anzeigen geschaltet werden. Diese sind zwar zumeist etwas teurer, aber es lohnt sich. Und informieren Sie sich auch über kostenlos Anzeige-Möglichkeiten, die von vielen Zeiungen angeboten werden.

Inserat in welchen Zeitungen:
1.) in überregionalen Tageszeitungen
2.) eine Boulevardzeitung
3.) in einer Fachzeitschrift
4.) in einem Anzeigenblatt in Ihrem Wohnort

Nun zur inhaltlichen Prägnanz:
Wichtig ist, dass Ihre Anzeige zwar möglichst kurz, aber trotzdem sehr aussagekräftig sein sollte. Der Personalverantwortliche einer Firma sollte sich einen einigermassen guten Eindruck von Ihnen machen können. Das heißt, Ausbildung, erworbene und besondere Kenntnisse hervorheben, aber auf keinen Fall Selbstverständliches (zum Beispiel: PC-Kenntnisse diese sind heute schon beinahe selbstverständlich) anführen, sondern nur aussagekräftige Details.

Die Schlagzeile:
Die Schlagzeile sollte möglichst auffallen und dem Personalverantwortlichen eines Unternehmens einen guten Eindruck vermitteln. Wenn Sie einen bestimmten Beruf erlernt haben, können Sie diesen in der Schlagzeile anführen. Es sollte eine Berufsbezeichnung sein, unter der sich die Personalveratnwortlichen etwas vorstellen können.

Die Größe des Inserates:
Grundsätzlich gilt, umso höher die angestrebte Stelle, umso größer sollte der Anzeigentext gestaltet sein. Natürlich ist es auch eine Kostenfrage, da die Größe natürlich den Preis bestimmt.

Plazierung:
Betreffend der Plazierung hat man als privater Kunde zumeist keinen Einfluss, wie weit vorne oder hinten das Inserat geschaltet wird. Was Sie jedoch beeinflussen und bestimmen können ist die Kategorie, in die das Inserat gelegt wird. Auf keinen Fall sollten Sie Ihr Inserat in die Kategorie “Sonstige Berufe” oder ähnliches schalten, sondern konkret in eine genau definierte Kategorie.

Nun zum Echo auf Ihr Inserat:
Es gibt 2 Möglichkeiten, entweder es melden sich viele Unternehmen auf Ihr Inserat, dann kommt es vor allem auf Ihre persönlichen Auswahlkriterien an, welches Untenehmen Sie bevorzugen. Ist das Echo hingegen eher gering, dann ist zu empfehlen, einerseits das Inserat zu verbessern und unbedingt nochmals inserieren. Dann gibt es natürlich noch den Fall, dass Sie keine passenden Zuschriften erhalten. In diesem Fall sollten Sie Ihr Inserat klarer formulieren, eventuell die Anzeigenkategorie ändern und ebenfalls nochmals inserieren.

 

Und nun viel Erfolg und herzliche Grüße !!!

Ihr JobThinder-Team

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Bewerbung auf Fremdanzeigen

23. März 2010

Bewerbung auf Fremdanzeigen:

Fremdanzeigen gibt es beinahe überall, in der Lokalpresse, in überregionalen Tageszeitungen, in Fachzeitschriften, in Anzeigenblättern, und natürlich im Internet (Kleinanzeigen im Internet, Jobbörsen, auf FirmenWebSeiten, und noch vieles mehr ). In Tageszeitungen, die sehr hohe Auflagen haben, bieten zumeist natürlich die größte Auswahl an Stellenanzeigen. Oft sind hierbei der Arbeitsort allerdings weiter vom Wohnort enfernt. Handelt es sich allerdings um eine gut dotierte Stelle kann natürlich auch ein Wohnortwechsel in Frage kommen. Es ist zu empfehlen bei einer JobSuche frühzeitig mit dem Sammeln von entsprechenden Stellenanzeigen zu beginnen. Wie obig schon erwähnt führen viele Unternehmen die Stellenausschreibung auch auf deren Homepage durch. Diese sind meist über die Suchfunktion z.B. im Google zu recherchieren.

Bevor man mit Stellensuche beginnt, muss man sich natürlich auch die Frage stellen, was möchte man machen und vor allem auch, was kann mann und welche Stärken hat man. Eine wichtige Rolle spielt hierbei, welchen Beruf hat man erlernt bzw. welche Schulausbildung kann man vorweisen. Dann können natürlich auch noch Weiterbildungen, Umschulungen usw. eine Rolle spielen. Viele suchen aber auch eine Stelle als sogenannte Quereinsteiger. Dies sind jene, die in ein Berufsfeld eintreten, das Sie eigentlich nicht erlernt haben.

Hat man diese Fragen beantwortet, kann man sich auf Suche nach entsprechenden Stellenanzeigen machen. Dies ist aber wiederum oftmals nicht leicht. Den manche Stellenanzeigen sind zu allgemein formuliert, oft verbirgt sich hinter Wörtern ein versteckter Sinn. Deshalb ist es anzuraten, dass man die Stellenazeigen genau studiert.

Oftmals ist der Stellensuchende gezwungen, sich trotz Unklarheiten zu bewerben. Dies kann von Vorteil sein, wenn Sie sich aufgrund des Inserates angesprochen fühlen. Das Stellenanzeigen unpräzise formuliert sind, kann auch den Grund hierin haben, dass es seitens des Unternehmes keine genaue Stellenbeschreibung und auch kein präzises Anforderungsprofil gibt. Erhalten Sie nach der zum Beispiel schriftlich erfolgten Bewerbung einen Bewerbungstermin, sollten natürlich die sich aus der unpräzisen Anzeige ergebenden Fragen klären. Nur so können spätere Probleme vermieden werden. Häufig kann man in Zeitschriften auch so genannte Chiffre-Anzeigen lesen. Hierbei veröffentlicht das Unternehmen kein genauen Daten, sondern nur die Chiffre Nummer, über die sich der Bewerber melden kann. Der Grund, warum Firmen deren Namen nicht nennen möchten, können sehr einfach sein. Es kann z.B. sein, dass die Konkurrenz nicht erfahren soll, dass eine Stelle unbesetzt ist, oder ähnliches. Ein Hindernis von Chriffre-Anzeigen ergeben sich für den Bewerber hierin, dass sich dieser nicht über das jeweilige Unternehmen informieren kann, was natürlich einen Nachteil darstellen kann. Ausserdem kann es vorkommen, dass man sich bei einem Unternehmen bewirbt, bei dem man sich der Bewerber eigentlich nicht vorstellen wollte.

Vor allem in den letzten Jahren kommt es immer häufiger vor, dass Unternehmen nicht selbst die Personalsuche durchführen, sondern damit ein Beratungsfirma beauftragen. Die Beratungsfirma übernimmt dann die Schaltung der Anzeigen in Zeitungen, usw. Hierbei stellt sich zumeist das gleich Problem für den Bewerber dar, das heißt, der Stellensuchende weiss oftmals nicht, in welchem Unternehmen er schliesslich eingesetzt werden soll und kann wiederum keine Recherche durchführen, um sich auf das Vorstellungsgespräch vorbereiten zu können.

Weiters wichtig ist, dass sich in den Texten von Stellenanzeigen oft wie obig schon erwähnt versteckte Hinweise enthalten sind. ..
- Erfahrene(r) … gesucht: dies bedeutet zumeist, dass z.B. ein 18 jähriger nur geringe Chancen auf diesen Job hat, ..
- Exakte Altersangabe: dies schränkt ds Anforderungsprofil von vorn herein ein, da nur die jewiligen Personen eine Jobchance haben, ..
- Sprachkenntnisse erwünscht: hierbei sollten Sie in der jeweiligen Sprache entsprechende Briefe erstellen können und auch Telefonate in der Sprach führen können, ..
- Verhandlungsgeschick: Hierbei handelt es sich zumeist um Berufe in den Bereichen Verkauf und Vertrieb, oft wird auch noch der Zusatz Kontaktfreudig zugefügt, ..
- Gute Allgemeinbildung: hierbei reicht zumeist die gewöhnliche Pflichtschulbildung nicht aus, sondern es wird eine Allgemeinbildung vorausgesetzt, die z.B. Diskussionen zu allgemeinen Themen mit Geschäftsleuten ermöglicht, ..
- dynamisch, einsatzfreudig, tatkräftig, verantwortungsbewusst: dies sind sehr beliebte Begriffe, die man in Anzeigen sehr häufig liest. Es handelt sich dabei häufig um Führungspositionen bzw. sonstige leitende Stellen, ..
- Organisatorische Fähigkeiten: Diese Aussage trifft ebenfalls zumeist auf leitende Positionen zu, ..

 
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Und nun viel Erfolg und herzliche Grüße !!!

Ihr JobThinder-Team

Ihr Recht als Arbeitnehmer

23. März 2010

Ihr Recht als Arbeitnehmer:

Die Bedeutung des Arbeitsrechts ist ein sehr wichtiges Thema, die Arbeit stellt schliesslich für die meisten Menschen die Existenzgrundlage dar. In erster Linie gilt hierbei das ABGB §$1151-§§1174. Man muss bei der Betrachtung grundsätzlich unterscheiden, ob es sich um einen echten Arbeitsvertrag (Dienstvertrag) oder um einen Werkvertrag handelt.

Dienstvertrag (Arbeitsvertrag):
- dauerndes Verpflichtungsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Arbeit unter Leitung und unter Berseitstellung der Arbeitsmittel durch den Arbeitgeber
- persönlicher Arbeitspflicht
- Erfolg und Misserfolg auf Rechnung des Arbeitgebers
- persönliche und wirtschaftliche Unterordnung des Arbeitsnehmers in die Organisation des Arbeitgebers

und jetzt zum

Werkvertrag:
- Verpflichtung zu einer Leistung, die nach eigenem Plan zu leisten ist
- mit eigenen Mitteln
- Leistungserfüllung auch durch Gehilfen möglich
- Haftung für Misserfolge, bzw. Mängel
- das Geschäft eines selbstständigen Unternehmers
Für beide Gruppen gelten entsprechende Gesetze und für Arbeitnehmer auch die jeweiligen Kollektivverträge.

Nun zum Dienstvertrag:
Dieser gilt für Arbeitnehmer und regelt die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers. Die Dienstverträge werden zumeist schriftlich abgeschlossen. Seitens des Arbeitnehmers ist zu empfehlen, den Dienstvertrag genau und sorgfältig durchzulesen. Den Vereinbarungen im Dienstvertrag können auch zu Benachteiligungen des Dientnehmers führen. Oftmals vorkommende Nachteile können zum Beispiel, jederzeitige Versetzbarkeit, Regelung der Überstunden, Kündigungsfristen, befristete Dienstverhältnisse, Konkurrenzklauseln, Konventionalstrafen, Rückzahlungspflichten von AUsbildungskosten usw. sein. Der Dienstnehmer hat auch nach Unterzeichnung des Dienstvertrages ein Recht auf AUshändigung eines sogenannten Dienstzettels.

Die Arbeitszeit:
Die arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit mit Ausnahme der Ruhepausen. Wichtige Begriffe sind die Tagesarbeitszeit, die Normalarbeitszeit und die Wochenarbeitszeit. Diese sind entweder gesetzlich geregelt (z.B. Angestelltengesetz) oder im Kollektivvertrag festgehalten.  Weiters gibt es eine Unterteilung in Zeitmodelle, zum Beispiel Schichtarbeit, Gleitende Arbeitszeit (der Arbeitnehmer kann in einem bestimmten Bereich seine Arbeitszeiten frei einteilen). Wichtig ist auch die Überstundezeit, vor allem die Auszahlung (Überstundenvergütung). Die Überstunden (maximale Überstundenanzahl) ist wiederum zumeist im jeweils gültigem Kollektivvertrag geregelt.

Die Sozialversicherung:
Diese ist grundsätzlich in vier Teile aufgeteilt (Kranken-, Unfall-, Arbeitslosen- und die Pensionsversicherung). Diese dienen zur Vorsorge des Arbeitnehmers und übernehmen zum Beispiel die Krankheitskosten, die Pensionsvorsorge, die Existenzgrundlage bei einer Arbeitslosigkeit, usw..

Der Urlaubsanspruch:
Natürlich hat der Arbeitnehmer ein Recht auf einen entsprechenden Urlaub. Dieser soll der Erholung des Mitarbeiters dienen. Dieser beträgt in der Regel 25 bzw. 30 Arbeitstage im Jahr.

Betriebsrat:
Nach dem Arbeitsverfassungsgesetz ist in jedem Unternehmen, das mehr als 5 Mitarbeiter beschäftigt, ein Betriebsrat zu wählen. Der Betriebsrat hat die dienstrechtlichen, sozialen, wirtschaftlichen und sittlichen Interessen des Arbeitnehmers zu schützen. Die Mitglieder des Betriebsrates werden in einer geheimen Wahl für einen Zeitraum von 4 Jahren gewählt. Es gibt jeweils Betriebsratmitglieder für die Arbeiter und für die Angestellten.

Kündigung:
Die Kündigung führt zu der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und kann entweder vom Dienstnehmer oder vom Dienstnehmer erwirkt werden. Es gelten hierbei natürlich entsprechende Kündigungsfristen, die entweder gesetzlich bzw. im Kollektivvertrag geregelt sind. Wird der Arbeitnehmer gekündigt, gibt es für den Dienstnehmer unter bestimmten Vorraussetzungen auch die Möglichkeit für eine Anfechtung.

Abfertigung:
Der Abfertigungsanspruch des Dienstnehmers entsteht bei Beendigung des Dienstverhältnisses und entsprechend der Beschäftigungsdauer.

Das Dienstzeugnis:
Jeder Dienstnehmer hat nach dem Austreten aus dem Unternehmene einen Anspruch auf ein Dienstzeignis. Dieses dient zumeist zur Vorlage bei neuerlicher Bewerbung in einem anderen Unternehmen. In diesem ist die Art und die Dauer Dienstleistung bzw. der Arbeiten dokumentiert. Wichtig ist, daß der Arbeitgeber im Dienstzeugnis keine Angaben machen darf, die dem Arbeitnehmer die Arbeitssuche erschweren würden.
 
Besuchen Sie auch unsere Webseite auf http://thinder.net bzw. http://schoenberg.co.at/jobthinder. Auch auf unserer Blog unter http://thinder.net/bewerbung sind Sie herzlich Willkommen.

Und nun viel Erfolg und herzliche Grüße !!!

Ihr JobThinder-Team
 

Begriffe bei der Bewerbung - kleines Bewerbungslexikon

23. März 2010

Absage:
Eine Absage kann einen sehr hart treffen. Sie entsprichen nicht den Anforderungen/ Qualifikationen der Firma. Es lohnt sich auf alle Fälle, die Firma nochmals zu kontaktieren, um die Gründe einer Nichteinstellung zu erfragen.

Anschreiben oder Bewerbungsschreiben:
Im Anschreiben präsentiert man sich dem Unternehmen gegenüber. Ein gutes Anschreiben enthält Ihre Motivation für den angestrebten Job ebenso wie eine kurze Vorstellung Ihrer Stärken. Auch Ihr beruflicher Werdegang kann im Anschreiben kurz angerissen werden, zum Beispiel in Ihrem Lebenslauf.

Arbeitsproben:
Als eine Arbeitsprobe wird zzum Beispiel ein bereits gefertigtes Werkstück oder eine erstellte Grafik sein, die der künftige Arbeitgeber von seinen Bewerber(innen) verlangt. Zumeist ist dies allerdings nur in bestimmten Berufen, wie zum Beispiel Journalisten, Grafikern, Fotografen, Werbfachleuten der Fall. Die Arbeitsprobe kann natürlich auch zum eigenen Vorteil sein, den es bestätigt die Qualität der eigenen Arbeiten.

Assessment Center:
Dies ist ein zumeist ein- oder mehrtägiges Testverfahren, bei dem die Fähigkeiten bzw. die Potentiale der Bewerber getestet werden sollen. Diese Test werden zumeist nur mehr bei den Bewerbern durchgeführt, die schon in der näheren Auswahl stehen. Es gibt auch schon einige Vorbereitungskurs, die speziell hierfür ausgerichtet sind.

Belastbarkeit:
Unter Belastbarkeit versteht man, wie Sie mit Situationen zurecht kommen, in denen Sie unter großer Belastung stehen. Die Belastbarkeit ist oftmals ein wichtiges Bewerbungskriterium.

Betriebsrat:
Der Betriebsrat wird von den Arbeitnehmern gewählt und hat in einer Firma ein Mitbestimmungsrecht bei Sitzungen und Versammlungen der Arbeitgeber eines Betriebes. Der Betriebsrat setzt sich somit also für die Rechte der Angestellten und Arbeiter in einem Unternehmen ein.

Bewerbungs-Homepage:
Eine Bewerbungs-Homepage ist eine Art Bewerbung im Internet. Hier können Sie sich präsentieren und gleichzeitig unter Beweis stellen, dass Ihnen die neuen Medien nicht fremd sind. Da bis heute sehr wenige Menschen eine Bewerbungs-Homepage haben, ist dies eine gute Möglichkeit, um sich von Mitbewerbern abzuheben.
 
Bewerbungsfoto:
Das Bewerbungsfoto ist ein wichtiges Element der Bewerbungsunterlagen. Es soll dem Arbeitgeber einerseits einen ersten Eindruck vor dem Vorstellungsgespräch verschaffen, andererseits soll es nach dem erfolgtem Treffen natürlich auch zur Erinnerung dienen. Das Bewerbungsfoto sollte natürlich bestimmte Kriterien erfüllen und sollte natürlich kein Urlaubsfoto oder ein Foto von einer Party sein, sondern speziell hierfür erstellt worden sein.

Bewerbungsmappe:
Das ist eine spezielle Mappe für Ihre Bewerbungsunterlagen. Achten Sie darauf, dass Ihre Mappe sauber und einwandfrei ist.

Bewerbungsunterlagen:
Die Bewerbungsunterlagen bestehen grundsätzlich aus folgenden Unterlagen: dem Bewerbungsschreiben, dem Lebenslauf, dem Lichtbild oder dem Bewerbungsfoto, evtl. den Leistungsnachweise wie zum Beispiel den Arbeitsproben oder Unterlagen über erfolgte Arbeiten oder Projekte, und diese befinden sich optimaler Weise in einer Bewerbungsmappe.

Bewerbungssoftware:
Es gibt viele nützliche und sehr gute Programme für Ihre Bewerbung. Eines ist zum Beispiel der JobThinder. Dieser übernimmt beinahe alle Aufgaben bei Ihrer Bewerbung, von der Recherche nach offenen Stellen, bis zur automatischen Erstellung der Bewerbungsbriefe, dem automatischem Versenden der Bewerbungsmails und noch vieles mehr. Unter http://thinder.net bzw. unter http://schoenberg.co.at/jobthinder können Sie sich eine kostenlose Testversion downloaden.

Bruttolohn:
Bruttolohn ist das Gehalt, bei dem die gesetzlichen Abzüge wie zum Beispiel für Rentenversicherung, Lohnsteuer usw. bereits angezogen sind.

Chef:
Vorgesetzter, wirkt nicht nur nach außen, sondern regelt auch das Verhalten der Gruppenmitglieder und überwacht die Gruppennormen in einer Firma. Der Chef ist somit der Hauptverantwortliche in einem Unternehmen.
 
Coaching:
Coaching ist die zielorientierte Begleitung von Menschen, vorwiegend im beruflichen Umfeld zur Förderung der Selbstreflexion. Ein Coach soll Ihnen helfen, Ihren Weg zum Arbeitsplatz zu finden. Dazu gehört zum Beispiel eine Analyse Ihrer Stärken und Schwächen und die dazu passende Arbeitsplatzempfehlung.
 
E-Mail:
Sie können eine Bewerbung auch per E-Mail versenden. Als eigentlicher E-Mail-Text dient Ihnen ein Bewerbungsanschreiben. Bild, Lebenslauf, Zeugnisse und alles andere Deiner Bewerbung kommen am Besten als PDF-Datei in den Anhang.

Einkommens oder Gehaltsverhandlung:
Die Einkommensverhandlung ist keine Konfrontation. Sie dient Ihen, sowie Ihrem Arbeitgeber als Möglichkeit, eine gute Lösung für Ihr Gehalt zu finden. Seien Sie dabei aber immer freundlich, ruhig und sachlich. Denn es gilt ja immerhin: Je angenehmer Sie sich gegenüber Ihrem Arbeitgeber verhalten, desto gewillter ist dieser, Sie besser zu zahlen.

Einstellungstest, Eignungstest:
Bei Einstellungstests oder Eignungstests werden verschiedene Themengebiete „abgefragt“, die zum Berufsfeld passen. Häufig werden technisches Verständnis, Mathematikaufgaben und Fragen zur Allgemeinbildung gestellt. Je besser Sie sich vorbereiten, desto besser schneiden Sie ab und desto höher sind Ihre Chancen, den Job zu bekommen.

Fortbildung:
Wenn Sie die Chance haben, eine Fortbildung zu machen, nützen Sie dies. Mit einer oder mehreren Fortbildungen steigen Ihre Qualifikationen. Mit höheren Qualifikationen sind Sie wesentlich interessanter für potentielle Arbeitgeber.
 
Fragerecht:
Das Fragerecht bezieht sich vor allem auf Ihr Vorstellungsgespräch. Es ist ja nicht so, dass nur der Arbeitgeber Fragen stellen darf. Auch Sie dürfen nicht nur Fragen stellen, sondern SIe sollten es sogar tun. Damit zeigen Sie unter anderem Interesse an dem Job und der Firma, bei der Sie sich bewerben.

Initiativbewerbung:
Diese stellt eine Bewerbungsform dar, bei der keine Ausschreibung vom Arbeitgeber erfolgt, sondern sich der Bewerber aus Eigeninitiative beim Arbeitgeber vorstellt (zumeist schriftlich).

Jobbörsen:
Jobbörsen werden auch als Stellenmarkt bezeichnet. Auf den Internetseiten der Jobbörsen werden die Stellenanzeigen gesammelt und den Bewerbern zur Verfügung gestellt.
 
Jobmesse:
Die Jobmesse ist für Berufseinsteiger sowie Arbeitssuchende sehr geeignet, da Sie direkt mit den Unternehmen in Kontakt treten können. Viele Firmen bieten auch Einzelgespräche an.

Jobvermittlung:
Die Agentur für Arbeit zu kontaktieren ist eine Möglichkeit einen Arbeitsplatz zu finden. Die zweite Möglichkeit sind private Jobvermittler. Informieren Sie sich einfach im Internet über private Jobvermittler. Viele haben sich auf bestimmte Berufsgruppen spezialisiert, z.B. Handwerk und Dienstleistungen.
 
Jobwechsel:
Ein Jobwechsel kann verschiedene Gründe haben, aus gesundheitlichen Gründen, kein berufliches Weiterkommen in der Firma oder familiäre Gründe wie zum Beispiel der Umzug in eine andere Stadt. Ein Jobwechsel sollte gut vorbereitet sein, damit Sie nicht am Ende ohne Job dastehen.

Kompetenz:
Die Kompetenz ist die Gesamtheit von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die Bereitschaft zum Handeln einer Person einschließlich der Zuständigkeiten und der Persönlichkeitseigenschaften, die zusammen in einem bestimmten Bereich die Handlungsfähigkeiten ausmachen.

Kompetenzprofil:
Das Kompetenzprofil wird auch als Skill-Profil, Qualifikationsprofil oder als Mitarbeiterprofil bezeichnet. In einem Kompetenzprofil werden die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie sonstige Qualifikationen eines Mitarbeiters abgelegt.
 
Körpersprache:
Sie ist oftmals sogar wichtiger, als dass, was man sagt. Mit der Körpersprache drückt man zum Teil viel mehr aus. Also achten Sie auf eine gerade Sitzhaltung. Immer Lächeln, aber nicht übertrieben.
 
Kündigung:
Als Kündigung wird bezeichnet, wenn das Arbeitsverhältnis entweder seitens des Arbeitgeber oder seitens des Arbeitnehmers aufgelöst wird.

Lebenslauf:
Der Lebenslauf ist ein weiteres wichtiges Element der Bewerbungsunterlagen. Es gibt 2 Formen des Lebenslaufes, den Lebenslauf in Stichworten und den ausführlichen Lebenslauf.

Leiharbeit:
Als Leiharbeiter ist man bei einer „Zeitarbeitsfirma” angestellt. Diese Firma setzt Sie bei deren Kundschaft ein. Es besteht zwischen dem Arbeitgeber und dessen Kundschaft (Ihrem „Einsatzort”) ein so genannter Arbeitnehmerüberlassungsvertrag. Bezahlt wird in der Regel nach einem speziellen Tarifvertrag für Leiharbeiter.
 
Literatur zur Bewerbung:
Als Literatur bezeichnet wird das geschriebene und gedruckte Wort. Meistens in Form von Büchern, Zeitschriften und Zeitungen - im Allgemeinen auch als Presseerzeugnis bekannt. Bewerbungsliteratur können Sie zum Beispiel über Onlineshops erwerben. Auch im Internet oder Bücherhandlungen erhalten Sie Möglichkeiten, Texte und Bücher rund um die Bewerbung zu bekommen.

Marketing:
Der Begriff Marketing kommt aus dem englischen und bedeutet „auf den Markt bringen” oder „Vermarkten”. Er bezeichnet die Unternehmensausrichtung auf dem Markt. Gutes Selbstmarketing in Deiner Werbung steigert Ihre Chancen auf eine Arbeitsstelle.

Mindestlohn:
Ein Mindestlohn ist ein in der Höhe festgelegtes, kleinstes rechtlich zulässiges Arbeitsentgelt.

Mitarbeitereinführung:
Die Mitarbeitereinführung ist wichtig. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte über den Betrieb. Zum Beispiel wo Sie alles finden, von der Kantine bis zu wichtigen Maschinen oder Arbeitsmaterialien. Und Ihnen werden hierbei auch Ihre Kollegen vorgestellt. Ebenfalls werden Sie dabei in Ihr neues Aufgabengebiet eingeführt.
 
Motivation:
Ein Synonym für Motivation ist die „Verhaltensbereitschaft”. Mit der Richtung des Verhaltens ist ganz besonders die Ausrichtung auf Ziele gemeint.

Musterbewerbungen:
Für fast alles gibt es Muster. Auch bei den Bewerbungen gibt es Muster. Damit sind vor allem Muster-Anschreiben, Muster-Lebensläufe und Muster-Deckblätter gemeint. Sie sind gute Beispiele, die Sie abgewandelt (also mit Ihren speziellen Daten abgeändert), für Ihre perfekte Bewerbung nutzen können.

Nachfassbrief:
Der Nachfassbrief ist eine höfliche Aufforderung an den Betrieb, Ihnen mitzuteilen, was mit Ihren Unterlagen geschehen ist. Erwarten Sie aber nicht zu viel davon.  Mehr Erfolg hat man in der Regel, wenn man eine telefonische Nachfassaktion macht.
 
Nebenjob:
Sie können neben Ihrem Hauptberuf natürlich eine weitere Tätigkeit ausführen. Es gibt aber auch Arbeitgeber, die es Ihnen nicht erlauben, dass Sie einen Nebenjob haben. Hier sollten Sie vorsichtig sein und alles rechtliche vorher abklären.

Nettolohn:
Der Nettolohn ist das Gehalt, welches Sie ausgezahlt bekommen.
 
Öffentlicher Dienst:
Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, ist Beamter, Richter, Soldat, Rechtsreferendar oder Angestellter bei einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft, Anstalt oder Stiftung.

Online- Bewerbung:
Eine Online-Bewerbung ist eine Bewerbung mittels Internet. Es gibt zwei verschiedene Arten der Online-Bewerbungen. Die Bewerbung per Email oder die immer beliebter werdende Bewerbung per Online-Formularen der entsprechenden Unternehmen.
 
Organisationsfähigkeit:
Die Organisationsfähigkeit ist mittlerweile sehr wichtig. In fast jedem Berufsfeld müssen Sie Ihren Arbeitsablauf selbst organisieren. Wer dazu nicht in der Lage ist, hat es zumeist sehr schwer bei der Jobvergabe.

Personal Image:
Dieser Begriff bezieht sich auf das Image, also den Ruf, eines Unternehmens. Das Personal Image sagt etwas über die Attraktivität eines Unternehmens am Arbeitsmarkt.

Personalfragebögen:
In einem Personalfragebogen hält Ihr Arbeitgeber alle relevanten Dateien über Sie und Ihre Person fest.
 
Praktikum:
Ein Praktikum ist eine festgelegte Zeitspanne, die Sie meistens in einem Betrieb verbringst, um Ihre vorher erworbenen theoretischen Kenntnisse in der Praxis zu vertiefen und zu festigen. Während eines Praktikums können Sie auch vollkommen neue theoretische Kenntnisse in der Praxis kennen lernen.
 
Probezeit:
Die Probezeit ist der Zeitraum, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ohne Frist entlassen kann. Die Probezeit ist zumeist auch gesetzlich bzw. im entsprechenden Kollektivvertrag geregelt (oftmals ungefähr einen Monat).

Qualifikationsprofil:
Ein Qualifikationsprofil ist ein Überblick über Ihre erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse, welche auch mit Zeugnissen und ähnlichem belegt bzw. zertifiziert werden müssen.
 
Qualifizierung:
Eine Qualifizierung ist eine Voraussetzung, wie zum Beispiel eine nötige Ausbildung oder entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten. Durch Fortbildungen in bestimmten Bereichen steigt Ihre Qualifizierung in diesem Gebiet.
 
Quereinsteiger:
Als Quereinsteiger kommen Sie aus einem ganz anderen Berufsfeld in einen neuen Beruf ohne entsprechender Ausbildung. Hier ein Beispiel: Ein Einzelhandelskaufmann macht ein Restaurant auf.
 
Recherche:
Der Begriff Recherche bezeichnet eine professionelle Suche nach Informationen. Also sprich Nachforschungen, Ermittlungen und oder Untersuchungen über einen gewissen Zeitraum oder über ein bestimmtes Wissensgebiet.

Rechte:
Jeder Mensch hat Rechte. Diese beziehen sich auf die unterschiedlichsten Bereiche eines Lebens. Ob nun Privatleben oder Arbeit. Sie haben immer Rechte, die nicht verletzt werden dürfen, so natürlich auch in Ihrem Arbeitsbereich.
 
Referenzen:
Eine Referenz ist gleich zu setzten mit einem Verweis, oder einer Empfehlung. Eine Referenz ist eine schriftliche Information über Ihren Charakter oder Ihre Fähigkeiten. Bei einer Bewerbung sind Referenzen immer von Vorteil. Sie steigern Ihre Qualifikation.

Referenzenliste:
Die Referenzenliste ist eine belegte Aufzählung Ihrer Referenzen und Qualifikationen.
 
Schriftprobe:
Eine Schriftprobe wird nur sehr selten verlangt. Und wenn, dann meistens nur für Führungspositionen. Eine Schriftprobe ist in der Regel nicht länger als eine DIN A4-Seite. Ihre Schriftprobe wird dann von einem Experten analysiert. Sie soll etwas über Ihren Charakter aussagen.
 
Soft Skills:
Der Begriff Soft-Skills kommt aus dem englischen und steht für Ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und weitere charakterliche Eigenschaften. Wie zum Beispiel: Belastbarkeit, Flexibilität, Teamfähigkeit und Lernfähigkeit.

Studentenjobs:
Bei einem Studentenjob handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitgeber und einem Studenten. Dieses Arbeitsverhältnis ist für beiden Parteien praktisch. Der Student stellt für den Arbeitgeber eine sehr günstige Arbeitskraft dar. Während das Arbeitsverhältnis dem Studenten dazu dient, sich sein Studium zu finanzieren sowie seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
 
Teamfähigkeit:
Wenn Sie teamfähig sind, dann können Sie sich gut in ein Team einbringen. Die Teamfähigkeit wird im Arbeitsleben immer wichtiger. Wer nicht teamfähig genug ist, ist für den Arbeitgeber eher eine Belastung als von Nutzen.
 
Telefonische Kontaktaufnahme:
Hiermit wird zumeist der erste Kontakt mit dem Unternehmen aufgenommen und hierbei können oftmals erste Eindrücke und Kenntnisse über den Personalbedarf bzw. das Anforderungsprofil der ausgeschriebenen Stelle gewonnen werden.

Trainee:
Ein Trainee ist eine Art Auszubildender in einem Beruf, der kein Lehrberuf ist. Als Trainee werden Sie in einem Unternehmen als vielfältig einsetzbare Nachwuchskraft, systematisch „aufgebaut”.
 
Trainee-Programm:
Während einem Trainee-Programm durchlaufen Sie verschiedene Abteilungen eines Unternehmens. Ebenfalls nehmen Sie an Seminaren und Netzwerkveranstalltungen teil. Ziel des Ganzen ist eigentlich, Sie soweit zu bringen, dass Sie sich selbst um einen Übernahmebereich kümmern können, in dem Sie die für Dich besten Karrierechancen sehen. Ein Trainee-Programm dauert zwischen 1 und 3 Jahren.
 
Training-on-the-Job:
Dieser Begriff bezeichnet im Allgemeinen, dass man bei der Arbeit einen Job erlernt. Es ist also eine Art Ausbildung während der Arbeit.
 
Umgangsformen:
Es gibt zweierlei Umgangsformen - positive und negative. Sie sollten immer positive Umgangsformen an den Tag legen, da negative Umgangsformen Zeugen eines schlechten Charakters sind.
 
Umgangston:
Der Umgangston ist die Art und Weise, wie Sie mit jemandem sprechen.

Umschulung:
Bei einer Umschulung erlernen Sie einen neuen Beruf, dies jedoch in verkürzter Ausbildungszeit von bis zu zwei Jahren.
 
Urlaub:
Der Urlaub dient zu Ihrer Erholung. In dieser Zeit sollten Sie Ihre Energie- und Kraftreserven wieder aufladen, damit Sie in Ihrem Unternehmen eine hohe Leistung erbringen können.
 
Verhaltensregeln:
In allen Bereichen des Lebens gibt es Verhalternsregeln. Daher gibt es diese natürlich auch zum Thema Arbeitsleben. Darunter ist zu verstehen, dass Sie immer freundlich und höflich zu Ihren Kollegen sind und natürlich auch zu Ihren Vorgesetzten. Ebenso versteht man darunter auch, dass Sie nicht über jemanden aus Ihrer Firma hinter dessen Rücken herziehen.
 
Und nun viel Erfolg und herzliche Grüße !!!

Ihr JobThinder-Team

PS: Besuchen Sie auch unsere Webseite auf http://thinder.net bzw. http://schoenberg.co.at/jobthinder. Auch auf unserer Blog unter http://thinder.net/bewerbung , sowie in unserem Wiki unter http://thinder.net/wiki sind Sie herzlich Willkommen.

 

 
Und nun viel Erfolg und herzliche Grüße !!!

Ihr JobThinder-Team

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Gruende für eine JobSuche

23. März 2010

Gründe für eine JobSuche:

Die Gründe für einen JobWechsel können sein:

- Vielleicht weil Ihnen die derzeitige Tätigkeit nicht zusagt, z.B. weil Sie zuwenig Verantwortung haben, keine Aufstiegsmöglichkeiten haben, Sie mit der Arbeit überlastet sind, ..
- Oder es schwierige Arbeitskollegen gibt, ..
- Sie vielleicht zuwenig verdienen, ..
- Oder Sie Ihren Wohnort wechseln und dadurch der Weg zur Arbeit zu lange wäre, ..
- derzeit liegt es oft auch daran, daß der Arbeitgeber auf schwachen finanziellen Beinen steht und dadurch ein Arbeitsplatzwechsel langfristig gesehen günstiger ist, ..
- natürlich kann auch eine Kündigung der Grund sein, ..
- oder es die Firma nicht mehr gibt, weil diese vielleicht in Konkurs gegangen ist, ..

Was auch immer die Gründe sind, jetzt geht es darum wieder eine Arbeit zu finden, mit der man zufrieden ist, zumindest für einen geraumen Zeitraum.

Welche Möglichkeiten Sie nun für Ihre JobSuche haben, wird in den folgenden Blogs beschrieben, ..

Besuchen Sie auch unsere WebSeite unter http://thinder.net oder unter http://schoenberg.co.at/jobthinder. Auch auf unserem Blog unter http://thinder.net/bewerbung sind Sie herzlich Willkommen.

 
 

das Vorstellen und die Vorbereitungen

23. März 2010

III.) das Vorstellen:

1.) Die Vorbereitung:

2.) das Vorstellungsgespräch:

3.) Einstellungsprüfungen:

4.) Tests:

5.) Der Personalfragebogen:

6.) Unerlaubte Fragen:
 
III.) das Vorstellen:

Wenn Sie einen Vorstellungstermin bekommen haben, fällt es von vornherein schon positiv auf, wenn Sie den Vorstellungstermin schriftlich bestätigen. 

 

1.) Die Vorbereitung:

Als erstes ist es wichtig, dass Sie sich über das betreffende Unternehmen erkundigen (z.B. im Internet) und sich bereits einige Fragen an den jeweiligen Mitarbeiter überlegen, dies zeigt Ihr Interesse. Anschließend sollten Sie sich überlegen, was Sie gefragt werden könnten, und natürlich was Sie darauf antworten sollten.
Es gibt 2 Dinge, die Sie auf jeden Fall vermeiden sollten.

-         Betriebsgeheimnisse ausplaudern

-        Den ehemaligen Dienstgeber in einem schlechten Licht erscheinen lassen.

Wichtigste Fragen sind jene Punkte die im Vorstellungsgespräch geklärt werden sollten.

-        das Aufgabengebiet

-        Stellenbezeichnung

-        Über- und Unterordnung (Kollegen, Vorgesetzte, usw.)

-        Arbeitsplatz

-        Aufstiegsmöglichkeiten

-        Bezahlung

-        Zuschüsse (z.B. Firmenkantine, usw.)

-        Arbeitszeit

-        Urlaub

-        Antrittstermin

-        Probezeit

-        Kündigungsfrist

 

Folgende Unterlagen sollten Sie zum Vorstellungsgespräch mitnehmen.

-         den Durchschlag Ihrer Bewerbung

-        den Brief mit dem Vorstellungstermin

-        evtl. Arbeitsproben
 

2.) das Vorstellungsgespräch

Hierbei ist wichtig, dass Sie genug Zeit einplanen, um ruhig zum Vorstellungsgespräch erscheinen zu können.
Folgende Punkte sind bei einem Vorstellungstermin wesentlich:

-         Seien Sie pünktlich

-         Gelöstheit ist wichtig

-         Ihre Stimme sollte fest und klar sein

-         Das Äußere: keinen schwarzen Anzug, keine Freizeitkleidung, nicht altmodisch, aber auch nicht zu modern, …
Das Auftreten: Beachten Sie, dass der erste Eindruck am meisten zählt. Wie oben schon erwähnt, sollte die Stimme fest und klar sein. Außerdem sollte diese höflich, sicher, aber auch bestimmt sein. Vermeiden Sie es auch Witze zu erzählen, auch wenn diese passen würden. Sie können auf Fragen exakt antworten, schweifen Sie aber nicht zu weit aus. Fassen Sie sich kurz.
Tipps zum Vorstellungsgespräch:
-         Zeigen Sie Interesse am Unternehmen

-         Überlegen Sie gut, welche allgemeine Kenntnisse über den Betrieb Sie ins Gespräch bringen könnten.

-         Fällen Sie keine Urteile über andere Personen oder Firmen

-         Merken Sie sich, mit wem Sie sprechen (Namen)

-         Vorsicht vor Gesprächen über Politik oder Religion

-         Sprechen Sie nicht unaufgefordert über Referenzen

-         Bringen Sie nicht schon jetzt Verbesserungsvorschläge

 

3.) Einstellungsprüfungen:
Auch Einstellungsprüfungen werden häufig durchgeführt. 

 

4.) Tests:

Diese überprüfen ob Sie

-         mitdenken

-        entschlussfreudig sind

-        eine akzeptable Lösung finden

Zum Unterschied zu den fachlichen Prüfungen gibt es auch allgemeine Tests.
Diese bringen die

-         Denkgeschwindigkeit

-        Kombinationsgabe

-        Technische Verständnis

-        Genauigkeit des Arbeitens

-        Sinn für Zahlen

-        Auffassungsvermögen

-        Merkfähigkeit

-        Logisches Denken

-        Geduld und Ausdauer

zum Vorschein.

 

5.) Der Personalfragebogen:
Viele Firmen verwenden auch Personalfragebogen. Diese enthalten die wesentlichen Fragen, die für das jeweilige Unternehmen von Interesse sind. 

 

6.) Unerlaubte Fragen:

Folgende Fragen sind in der Regel unerlaubt:

-         Vermögensverhältnisse

-        Parteizugehörigkeit

-        Gewerkschaftszugehörigkeit

-        Religion

-        Vereinsmitgliedschaft und Ehrenämter

-        Angehörige 
Und nun viel Erfolg und herzliche Grüße !!!

Ihr JobThinder-Team

PS: Besuchen Sie auch unsere Webseite auf http://thinder.net bzw. http://schoenberg.co.at/jobthinder. Auch auf unserer Blog unter http://thinder.net/bewerbung , sowie in unserem Wiki unter http://thinder.net/wiki sind Sie herzlich Willkommen.
 

Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Lichtbild, Bewerbungsmappe

23. März 2010

II.) Die Bewerbung: 

1.) das Bewerbungsschreiben:

1a.) der äußere Rahmen:

1b.) der Inhalt:

1c.) der Stil:

2.) der Lebenslauf:

2a.) Lebenslauf in Stichworten:

2b.) der ausführliche Lebenslauf:

2c.) das Lichtbild:

3.) die Leistungsnachweise:

4.) die Bewerbungsmappe:

5.) Bewerbung ohne Unterlagen:

 

II.) Die Bewerbung:

In diesem Abschnitt geht es vor allem um die schriftliche Bewerbung, da dies trotz anderer Bewerbungsformen immer noch am häufigsten angewendet wird. 
1.) das Bewerbungsschreiben:

Das Bewerbungsschreiben sollte natürlich alles beinhalten, was dazu gehört. 
1a.) der äußere Rahmen:

Zur äußeren Form gehört zum einen

-   die Form: sollte sauber, modern aber nicht übertrieben  sein

-         das Papier: es sollte auf jeden Fall weiß sein. Auf keinen Fall knallige Farben. Die Größe sollte unbedingt A4 sein. Außerdem sollten am Papier keine Änderungen (z.B. Radierungen, Korrekturband, usw.) erkennbar sein.

-         Der Briefkopf: dieser sollte dem Leser sagen, wer sich an Ihn/Sie  wendet, wo Sie wohnen und wann Sie den Brief versendet haben. Als Absender sollte auch kein Spitzname angegeben werden, sondern immer Ihr ganzer Name.

-         Die Anschrift: diese ist genormt und sollte nach folgendem Muster ausgeführt werden.

                                   Z.B.: Hoechst AG

                                           An Personalabteilung

                                           Musterstrasse 10

                                           1012 Wien

-         Der Betreff: der Betreff sollte wenn möglich eine und maximal 2 Zeilen lang sein. Das Wort Betreff wird in modernen Briefen auch vielmals weg gelassen. Der Betreff könnte z.B. lauten „Bewerbung als Elektroninstallateur“ oder bei Anzeigen in Zeitschriften die Inseratnummer beinhalten.

-         Die Grußformel: häufig wird hierbei „mit freundlichen Grüßen“ verwendet. Die Grußformel „Hochachtungsvoll“ sollte eher vermieden werden. Außerdem sollte die Grußformel gemäß DIN 5008 am linken Rand stehen.

-         Der Anlagenvermerk: Dieser sagt dem Leser, wie viele Seiten angefügt sind. Dieser könnte z.B. so aussehen

Anlagen

Lebenslauf mit Lichtbild

3 Zeugniskopien

 

1b.) der Inhalt:

Und nun kommen wir zum Inhalt. Es gibt hierbei 3 Schlüsselwörter: sachlich – wahr – nicht langatmig.

Als erstes sollte eine kurze Einleitung stehen und eine Beziehung herstellen.
Weitere wichtige Punkte, die eine Bewerbung beinhalten soll, sind

-         Begründung Ihrer besonderen Eignung: das können z.B. besondere Vorraussetzungen, evtl. Berufserfahrung, Begabungen, abgelegte Prüfungen, usw. sein.

-         Die Motivierung für den Stellenwechsel: Was Sie dazu bewegt hat. Es sollten aber auf keinen Fall schlecht Punkte des ehemaligen Arbeitgebers angeführt werden.

-         Gehaltsanspruch: dieser sollte nur angegeben werden, wenn dieser im Inserat verlangt wird. Hierbei können 2 Fehler entstehen. Entweder Sie verlangen zuviel oder zuwenig. Dabei ist es hilfreich, entsprechende Werte zu finden die in der betreffenden Branche ortsüblich sind.

-         Der Eintrittstermin: Dieser sollte aussagen, wenn Ihr evtl. neuer Chef mit Ihrem Arbeitsbeginn rechnen kann.

-         Der Vorstellungstermin: es ist durchaus nicht unhöflich, wenn Sie Termin oder Zeiten angeben, zu denen es Ihnen passend wäre.

-         Referenzen: diese können entweder Projekte sein, an denen Sie gearbeitet haben oder auch Personen, für die Sie tätig waren.

 

1c.) der Stil:

Ganz wichtiger Punkt ist, dass man sogenannte Floskeln vermeiden sollte. Außerdem sollten nachfolgende Regeln beachtet werden:

-         Schreiben Sie kurze Sätze

-         Drücken Sie sich exakt aus

-         Meiden Sie Modewörter

-         Vermeiden Sie Phrasen z.B. Sie dürfen versichert sein,…

-         Keine Flickwörter wie z.B. durchaus, gewiss, irgendwie

-         Keine Übertreibungen:

-         Wiederholen Sie Wörter nur, wenn Sie etwas betonen wollen

-         Verwenden Sie Fremdwörter nur, wenn diese sich nicht vermeiden lassen

  

2.) der Lebenslauf:
Aufgabe des Lebenslaufes ist es Ihren Werdegang zu beschreiben. 

 

2a.) Lebenslauf in Stichworten

Zu den Stichwörtern gehören,

-         Name (zuerst den Familiennamen und danach Ihren Vornamen)

-         Geburtsdatum

-         Staatsangehörigkeit

-         Familienstand (z.B. verheiratet, ledig, geschieden, usw.)

-         Kinder

-         Schulbildung, Ausbildung, evtl. Studium

-         Berufstätigkeit

-         Fortbildung: z.B. Kurse, abgelegte Prüfungen, …

 

Nicht in den Lebenslauf gehören

-         Körpergröße (außer bei Models)

-         Gesundheitszustand

-         Glaubensbekenntnis

-         Vermögensverhältnisse

-         Körperliche Gebrechen

-         Nebentätigkeiten

 

2b.) der ausführliche Lebenslauf

Dieser beinhaltet grundsätzlich die gleichen Punkte wie der Lebenslauf in Stichworten, nur das diese ausführlicher in Sätzen verpackt werden. 

Einige Firmen verlangen auch einen handschriftlichen Lebenslauf. Dieser ist dementsprechend zu erstellen.

 

2c.) das Lichtbild

Das Lichtbild sollte

-         natürlich sein

-         neueren Datums

-         das positive hervorheben

-         kein Ganzfoto

-         kein Situationsfoto (z.B. Sie vor der Kirche)
3.) die Leistungsnachweise:

Diese sind zum Beispiel Zeugnisse (Arbeits- und Schulzeugnisse), Berufsausbildung, Berufstätigkeit, Fortbildung, Ihre derzeitige Tätigkeit, evtl. Arbeitsproben, usw.

 

4.) die Bewerbungsmappe

Die Bewerbungsmappe hat einerseits den positiven Effekt, dass die Bewerbungsunterlagen nicht lose in einem Kuvert liegen, und andererseits den Empfänger beeindrucken sollen.

Die Bewerbungsunterlagen sollten folgende Reihenfolge haben:

-         Bewerbungsschreiben

-        Lebenslauf

-        Zeugnisse, Bescheinigungen und sonstiges

-        Arbeitsproben

Wichtig zu beachten ist auch, in Ihren Bewerbungsunterlagen keine Rechtschreibfehler vorhanden sein sollten, keine ausgebesserten Tippfehler erkennbar sein sollten, dass Sie jedes Blatt nur auf der Vorderseite beschreiben und dass Sie das Briefkuvert ausreichend frankieren. 
5.) Bewerbung ohne Unterlagen:

Dazu gehören zum Beispiel die Kurzbewerbung (nur Bewerbungsschreiben), die Bewerbung in der eigenen Firma, oder die Online-Bewerbung im Internet. 
Und nun viel Erfolg und herzliche Grüße !!!

Ihr JobThinder-Team

PS: Besuchen Sie auch unsere Webseite auf http://thinder.net bzw. http://schoenberg.co.at/jobthinder. Auch auf unserer Blog unter http://thinder.net/bewerbung , sowie in unserem Wiki unter http://thinder.net/wiki sind Sie herzlich Willkommen.

 

BEWERBUNG, Grundformen der Stellensuche

23. März 2010

BEWERBUNG:

I.) Grundformen der Stellensuche:

1.) Bewerbung auf Fremdanzeigen:

2.) Bewerbung auf Eigeninitiative:

2a.) Bewerbung mit eigener Recherche:

2b.) eigenes Inserat:
1.) Bewerbung auf Fremdanzeigen:

In vielen Zeitungen, sowie auch in Internetausgaben sind unzählige Stellenanzeigen vorzufinden. Sie können auf diese reagieren und an das jeweilige Unternehmen z.B. eine schriftliche Bewerbung senden. Einige Online Jobbörsen befinden sich in diesem Programm in der entsprechenden Kategorie.

Zuerst müssen Sie sich natürlich überlegen, in welchem Bereich Sie eine Arbeit finden möchten. Hierbei spielen verschiedene Kriterien, wie z.B. Ihre Ausbildung, Ihre Fähigkeiten, abgelegte Prüfungen, besondere Begabungen usw. eine wichtige Rolle.

Das heißt, es ist wichtig, dass Sie sich die für Sie interessanten Anzeigen heraussuchen und diese Unternehmen dann anschreiben oder telefonisch einen Vorstellungstermin vereinbaren.  

 

2.) Bewerbung auf Eigeninitiative:

Unter dieser Bewerbungsform ist die Bewerbung aufgrund einer eigenen Stellenrecherche gemeint.

 

2a.) Bewerbung mit eigener Recherche

Sie können Firmen recherchieren, die Jobs anbieten, die für Sie interessant sein könnten. Hierbei gibt es auch eine spezielle Bewerbungssoftware, die Ihnen bei dieser Aufgabe behilflich ist, es ist der sogenannte JobThinder in der derzeitigen Version 4.1.07.83 ( kostenlose Testversion unter http://thinder.net ). Sie geben einfach die Branchen, der betreffenden Unternehmen ein, fügen noch die Orte, Städte bzw. die Postleitzahlen ein (bis zu 9 können auf einmal eingegeben werden). Anschließend drücken Sie auf suchen und das Programm sucht automatisch alle Firmen, die für Sie in Frage kommen könnten.

 

2b.) eigenes Inserat

Immer beliebter wird auch die Einschaltung eigener Inserate. In vielen Zeitungen und Onlinezeitschriften können Sie dies sogar kostenlos durchführen. Auch hierbei ist Ihnen das Programm behilflich. Der oder die für den Personalbereich zuständige Mitarbeiter können dann diese Inserate lesen und sich bei Bedarf bei Ihnen melden. Achten Sie darauf, dass Sie unter den bekannt gegebenen Kontaktdaten auch erreichbar sind.

Am besten ist es natürlich, wenn Sie sich in den lokalen Zeitungen bewerben, damit Sie auch eine Stelle in Ihrem Wohnbezirk finden können. Außer Sie würden auch einen Wohnwechsel in Betracht ziehen, dann können Sie auch in überregionalen Zeitschriften inserieren.

Wichtig ist natürlich auch der Inhalt des Inserates. Im Inserat sollte zwar kurz sein, es sollten aber die wichtigsten Informationen enthalten sein, die ein(e) Personalleiter(in) für eine Vorentscheidung benötigt.

Es sollten im Inserat keine Selbstverständlichkeiten, sondern nur aussagekräftige Informationen darin stehen. Zum Beispiel in einem Inserat gute Windows-Kenntnisse anführen gehört heute zumeist schon zu den Selbstverständlichkeiten.

Wie in jedem Inserat, gibt es auch hier eine Schlagzeile. Die Schlagzeile wird in der Regel größer geschrieben und sollte vor allem auffallen und dem oder Personalverantwortlichen(m) ins Auge stechen. Es sollte ein wichtiger Begriff bzw. Wortgruppe sein.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Größe des Inserates. In vielen Online-Zeitschriften ist die Schriftgröße bereits vorgegeben und lässt sich auch nicht ändern. In vielen Zeitungen aus dem Laden, lässt sich die Schriftgröße zumeist auswählen. Natürlich spielt auch hierbei der Preis eine Rolle. Grob lässt sich sagen, dass umso höher qualifiziert die Stelle ist, auch die Texthöhe größer sein sollte.    

  
Und nun viel Erfolg und herzliche Grüße !!!

Ihr JobThinder-Team

PS: Besuchen Sie auch unsere Webseite auf http://thinder.net bzw. http://schoenberg.co.at/jobthinder. Auch auf unserer Blog unter http://thinder.net/bewerbung , sowie in unserem Wiki unter http://thinder.net/wiki sind Sie herzlich Willkommen.
 



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